Zertifikate und Konformitätserklärungen

Unsere Produkte sind nach den geltenden EU-Richtlinien und Normen ausgelegt. Wenn Sie EG/RoHS/REACH Konformitätserklärungen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

REACH/SVHC Konformität

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung 1907/2006, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

TSCA Konformität

Unter dem Toxic Substances Control Act (TSCA) bewertet die US-amerikanische EPA (Environmental Protection Agency) mögliche Risiken aus neuen und bestehenden Chemikalien um so schädliche Umwelteinflüsse zu verhindern oder zu verringern. Die dem TSCA zugrunde liegende "Chemical Substance Inventory"-Liste enthält alle vorhandenen chemischen Substanzen, die in den Vereinigten Staaten hergestellt, verarbeitet oder in die Vereinigten Staaten importiert wurden und die in der TSCA Datenbank qualifiziert sind. Ein TSCA-Zertifikat ist eine Selbsterklärung, mit dem Zoll nachgewiesen werden kann, dass alle in die Vereinigten Staaten eingeführten chemischen Stoffe zum Zeitpunkt der Einfuhr entweder dem Toxic Substance Control Act (TCSA) entsprechen (Positivbescheinigung) oder nicht den TSCA-Anforderungen unterliegen (Negativbescheinigung). Der Zoll kann die Einfuhr von Sendungen verweigern, für die keine TSCA-Zertifizierung vorliegt.

PFAS Konformität

PFAS⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen - früher auch ⁠PFC⁠ abgekürzt) steht für eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. Die Risiken, welche sich aus der Herstellung die sich aus dem Einsatz von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. In der Chemikalienstrategie für ⁠Nachhaltigkeit⁠ hat die Europäische Kommission daher ein umfassendes Paket an Maßnahmen angekündigt um die Verwendung von PFAS und daraus entstehenden Kontaminationen zu adressieren. Die Beschränkung der gesamten Gruppe der PFAS in der EU Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist Teil dieses Maßnahmenpakets. D.h. nach Verabschiedung wird dieser Beschränkungskatalog unter die REACH Verordnung fallen.